Immobilienbewertung | wertermittlung

Kauf, Verkauf, Vererben, Scheidung, Zwangsversteigerung: Wer den aktuellen Verkehrswert (ImmoWertV2021) seiner Immobilie bestimmen will, sollte einen Sachverständigen für Immobilienbewertung beauftragen, der Mitglied ist im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF). Entscheiden Sie, ob eine einfache, zielorientierte, methodische Berechnung des Immobilienwerts ausreicht oder ob Sie ein Gutachten brauchen, das sich über mehrere Seiten erstreckt. In vielen Fällen können Sie auf ein formelles Gutachten nicht verzichten. 

 

Beispiele:

  • Rechtsstreitigkeiten vor Gericht
  • Der Wert einer Immobilie soll bestimmt werden
  • Immobiliengutachten für Käufer
  • Immobilienbewertung für eine Immobilienrente (Leibrente)
  • Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer
  • Vorweggenommene Erbfolge oder Erbauseinandersetzungen
  • Scheidung

Matthias Chevalier ist Sachverständiger und Gutachter für die Wertermittlung von Immobilien und Immobilienbewertung nach der neuesten Immobilienwertvermittlungsverordnung "ImmoWertV2021".

Sie können sich auf Objektivität und Unabhängigkeit verlassen. Herr Chevalier ist eingetragen und registriert als Senior-Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF e.V.) und hat sich dem BDSF-Ehrenkodex verpflichtet. Zugelassen IHK gem. § 34f, § 34i und § 34d GewO.

 

Wer den aktuellen Wert seiner Immobilie bestimmen will, sollte einen Sachverständigen beauftragen, der Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF) ist. Entscheiden Sie, ob eine einfache, zielorientierte, methodische Berechnung des Immobilienwerts ausreicht oder ob Sie ein Gutachten brauchen, das sich über mehrere Seiten (Kurzgutachten ca. 20 Seiten) erstreckt. In vielen Fällen können Sie auf ein formelles Gutachten nicht verzichten. 

Für Laien ist es schwer eine Immobilie zu bewerten. Ein Immobiliengutachter hilft und erstellt ein Wertgutachten. Das kann ein Kurzgutachten oder Vollgutachten (ca. 40 Seiten) sein. Die Kosten für ein Wertgutachten orientieren sich am Aufwand für die Erstellung. Ein Gutachten bietet Klarheit und Transparenz. Es gilt als Basis bei Verhandlungen.

Professionelle Bewertung für:

  • Immobilienbesitzer
  • Verkäufer und Käufer
  • Erbengemeinschaften
  • Steuerberater und Rechtsanwälte
  • Immobilienverwaltungsgesellschaften

Sachverständiger | Immobilienbewertung nordfriesland | Sylt | föhr

Büro Risum-Lindholm: Tel. 04661 67 54 22   |  Insel Föhr: Tel. 04681 5303  |  www.Immobiliengutachter-NF.de


Immobiliengutachter-Nordfriesland  |  Immobilienbewertung-Nordfriesland  |  Immobiliensachverständiger-Nordfriesland  |  Gutachter-Nordfriesland  |  Immobiliengutachter Wertermittlung | Immobilie bewerten | Immobiliensachverständiger Nordfriesland | Immobiliengutachten Nordfriesland | Fachgutachter Immobilien Nordfriesland 

Immobiliengutachter Sylt | Immobiliengutachter Föhr | Immobiliensachverständiger Sylt | Immobiliensachverständiger Föhr | Matthias Chevalier BDSF e.V.