Es gibt viel Kritik am Teilverkauf und Verbraucherinnen und Verbraucher werden vor vielen Nachteilen und Unsicherheiten dieses Finanzierungsmodells gewarnt. Auch die BAFIN äußert sich klar negativ gegenüber den (Zitat) „Verlockungen“ und Werbebotschaften des Teilverkaufs und weist dabei auf hochsensible Verbraucherschutzaspekte hin. Schon die Stiftung Warentest fällte zur gleichen Thematik Ende 2022 ein deutlich ablehnendes Urteil, wie in der Ausgabe 12/2022 des Verbraucherschutzmagazins „Finanztest“ publiziert.
Hier die von der Bafin aufgeführten wichtigsten Kritikpunkte:
Friedrich Thiele, Vorstand der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG:
„Wir weisen bereits seit Jahren sehr deutlich auf die Unterschiede des Teilkaufs zu unserer Immobilienrente hin und fühlen uns durch diese Positionierung der BAFIN bestätigt. Unsere Immobilienrente mit der Möglichkeit der Auszahlung in Form einer Zeitrente, einer Kombination aus Zeitrente und einem Einmalbetrag oder einer reinen Einmalzahlung ist positiv von der BAFIN und von Verbraucherschutzorganisationen geprüft und grenzt sich damit positiv von dieser Bewertung ab. Unsere Kunden können auf ein sicheres lebenslanges Wohnrecht vertrauen und sind vor unkalkulierbaren wirtschaftlichen Zukunftsrisiken bei dieser Form der zusätzlichen Altersfinanzierung über Immobilienvermögen geschützt.“
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Für wen lohnt sich eine Leibrente?
Sie haben viel Zeit, Mühe und Geld in Ihre Immobilie investiert. Keine Frage, dass ein teurer Umzug für Sie jetzt nicht in Frage kommt. Doch auch in Ihrem gemütlichen Zuhause werden Sie Wünsche haben, die finanziert werden müssen.
Die Leibrente hilft Ihnen beispielsweise:
Die 4 Schritte zu einer Leibrente:
1.
Sie kontaktieren uns.
Nach einer Datenaufnahme und einer vorläufigen Berechnung der Leibrente erhalten Sie ein individuelles Angebot.
2.
Erstellen eines externen, unabhängigen Wertgutachtens Ihrer Immobilie.
Bei Interesse an unserem individuellen Angebot wird zur genauen Ermittlung des Immobilienwerts ein Wertgutachten durch ein von uns beauftragten, externen und unabhängigen Immobiliengutachter. Dieses Wertgutachten ist die Grundlage, um abschließend die Höhe der Leibrente zu berechnen.
3.
Finale Berechnung der Leibrente mit verbindlichem Vertragsangebot.
Das abschließende Vertragsangebot mit der berechneten Immobilienrente auf Basis des Wertgutachtens besprechen wir mit Ihnen persönlich. Wenn Sie mit dem Vertrag einverstanden sind, vereinbaren wir einen gemeinsamen Termin beim Notar und leiten alles Weitere in die Wege.
4.
Notarielle Beurkundung des Immobilienrenten-Vertrages.
Der Notar erstellt die Urkunde zum Immobilienverkauf, die wir bei ihm gemeinsam unterschreiben. Er veranlasst beim Amtsgericht die Eintragungen zum lebenslangen Wohnrecht und zur Leibrentenzahlung in das Grundbuch. Mit Eintragung erhalten Sie Ihre erste Zahlung mit oder ohne Einmalbetrag.
Ihr Partner: Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG
Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG aus Frankfurt bietet Senioren die Möglichkeit, ihre Immobilie an sie zu verkaufen, ohne aus dem Eigenheim ausziehen zu müssen. Die Verkäufer bekommen – notariell abgesichert und im Grundbuch an erster Stelle verankert – ein lebenslanges Wohnrecht nach Nießbrauchgrundsätzen und eine monatliche Rente und/oder eine Einmalzahlung.
Aktuell hat die Deutsche Leibrenten rund 1.000 Immobilien in ihrem Eigentum. Das macht sie im Bereich der Immobilien-Verrentung zum Marktführer in Deutschland. Sie ist als einziges deutsches Unternehmen Mitglied in der European Pensions and Property Asset Release Group (EPPARG).
Wir freuen uns über Ihre Nachricht!
www.Leibrente.Haus | www.immobilienrente-nordfriesland.de
Immobilienrente | Deutsche Leibrenten | Leibrente | Immobilienverrentung | Immobilie verrenten lassen | Zusatzrente Immobilie | Lebenslange Immobilienrente | Wohnrecht